Liebe Mitglieder des IPZV,
wer den Bericht zur Mitgliederversammlung des IPZV e.V. gelesen hat, weiß, dass es in den letzten Wochen recht turbulent zugegangen ist. Der Länderrat hat zugesagt,
umfassende Aufklärungsarbeit zu leisten und daher gemeinsam mit dem Vorstand des IPZV e.V. einen vier Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog festgelegt.
Heute möchten wir euch kurz über den Stand der Angelegenheit informieren. Das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wurde durch
Peter Roenn beantragt. Ebenso soll das Steuerbüro Genge und Schmitdmeier gebeten worden sein, eine Lohnsteuer-Außenprüfung anzustoßen. Um Übersendung der Unterlagen haben wir gebeten. Ferner soll
durch einen Rechtsanwalt geprüft werden, ob durch den mit Jens Maxheimer geschlossenen Vertrag und dem daraus erfolgten Handeln Verstöße gegen die Satzung
und die GVO vorliegen und ob ggfls. hieraus Ansprüche hergeleitet werden können. Hierzu hat der Länderrat einen Fragenkatalog entworfen und an den Vorstand weitergeleitet, damit dieser ggf. noch
ergänzende Fragen hinzufügen kann. Dieser Gesamt-Fragenkatalog soll dem RA Görgens aus Hannover (Fachanwalt für Vereinsrecht) zeitnah zur gutachterlichen Stellungnahme vorgelegt werden.
Weiterhin möchten wir mitteilen, dass in der Angelegenheit durch die ehem. Vizepräsidentin Tina Mainz-Kwasniok das Verbandsschiedsgericht angerufen wurde. Unser
Länderratsvorsitzender wurde zwischenzeitlich um eine Stellungnahme zum Kenntnisstand des Länderrates gebeten. Da auch im Protokoll der Jahreshauptversammlung 2019 zu lesen sein wird, dass der
Länderrat grundsätzlich dem Interims-Beratungsvertrag zugestimmt hat, möchten wir zur Klarstellung mitteilen, dass wir im November 2017 von dem Präsidenten Uli Döing und dem damaligen
Schatzmeister Jens Maxheimer über die aktuelle Situation in der Bundesgeschäftsstelle informiert wurden. Wir haben seinerzeit zugestimmt, dass der Vorstand eine externe GmbH (Gesellschafter Jens
Maxheimer) mit der Bestandsaufnahme und der Erstellung von Arbeitsstrukturen der Geschäftsstelle beauftragt. In einer Länderratssitzung im Zusammenhang mit der
Jahreshauptversammlung/Zukunftskonferenz im April 2018, wurden wir über den Abschluss des Beratervertrages informiert. Für uns gab es zu diesem Zeitpunkt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der
Beratervertrag mit Jens Maxheimer persönlich bereits am 30.12.2017 abgeschlossen worden ist. Wir gingen davon aus, dass der Vertrag aus April 2018 datiert. Daher ergab sich für uns zum damaligen
Zeitpunkt die Problematik nicht, dass eine in einem länger als drei Monate andauernden Beschäftigungsverhältnis zum IPZV stehende Person, nicht in ein Wahlamt gewählt werden darf.
Zusätzlich hat sich aus dem Länderrat eine Arbeitsgruppe gebildet, die gemeinsam mit einem Vertreter des Präsidiums eine Überarbeitung der Satzung des IPZV, der GVO
und der übrigen Vorschriften anstrebt, damit bis zur nächsten Jahreshauptversammlung ein konkreter Entwurf zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.
Wir sind bemüht, gemeinsam mit dem Vorstand in den kommenden Wochen die offenen Fragen zu klären, um dann zu einer zukunftsorientierten und konstruktiven Sacharbeit
zurückzufinden.
Stefan Althans, IPZV Landesverband Hessen (LR-Vorsitzender)
Regina Eckert, IPZV Landesverband Hannover-Bremen
Fritz Finke, IPZV Landesverband Norddeutschland
Ulla Gomis-Fliß, IPZV Landesverband Berlin-Brandenburg
Christoph Janz, IPZV Landesverband Bayern (stellvertr. LR-Vorsitzender)
Manuela Jokisch, IPZV Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Markus Lacour, IPZV Landesverband Rheinland-Pfalz-Saar
Wolfgang Lake-Schwarznecker, IPZV Landeverband Sachsen-Thüringen
Birgit Poensgen, IPZV Landesverband Rheinland
Anke Schwörer-Haag, IPZV Landesverband Baden Württemberg
Gunther Steinseifer, IPZV Landesverband Westfalen Lippe
Claudia Temmeyer, IPZV Landesverband Weser Ems (stellvertr. LR-Vorsitzende)